Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union identifiziert verschiedene Sektoren, die als wesentliche Dienste oder Anbieter digitaler Dienste gelten. Hier sind fünf Beispiele für jeden dieser Sektoren:
-
Energie:
- Stromerzeugung
- Stromübertragung
- Erdgasversorgung
- Ölversorgung
- Kraftstoffversorgung
-
Transport:
- Flugverkehrsdienste
- Bahnbetrieb
- Straßenverkehrsdienste
- Seeverkehrsdienste
- Hafenbetrieb
-
Gesundheitswesen:
- Krankenhäuser
- Medizinische Versorgungsdienste
- Apotheken
- Medizinische Labore
- Gesundheitsinformationssysteme
-
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung:
- Trinkwasserversorgung
- Wasseraufbereitung
- Abwasserentsorgung
- Kläranlagen
- Wasserversorgungssysteme
-
Digitale Dienste:
- Cloud-Computing-Dienste
- Online-Marktplätze
- Suchmaschinen
- Soziale Netzwerke
- E-Commerce-Plattformen
-
Finanzwesen:
- Banken
- Zahlungsdienstleister
- Börsen
- Versicherungen
- Finanzmarktinfrastrukturen
Diese Sektoren werden als kritisch erachtet, da ihre Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf das Funktionieren der Gesellschaft und die Wirtschaft haben kann. Die NIS-2-Richtlinie legt Mindestsicherheitsanforderungen für Betreiber in diesen Sektoren fest, um die Cybersicherheit zu gewährleisten.